«Wir werden sehen, ob sich das auszahlt»
06.02.2023
Der Grosse Rat hat den Schulen mit der Überweisung einer Motion den Auftrag erteilt, umgehend sogenannte «Lernbrücken» für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten, die wegen der Corona-Pandemie Lernlücken aufweisen. Urs Bucher und Ulrich Maier stehen der Schaffung zusätzlicher Lernbrücken nach Corona skeptisch gegenüber.
Wie sehen die Lernbrücken aus?
wit. Die Forderung des Grossen Rates nach «Lernbrücken für Lernlücken zum Ausgleich der Nachteile aufgrund der Corona-Schuljahre» (Motion Sandra Bothe, GLP) hat der Regierungsrat im Dezember formal mit einem Erlass eines Anhangs zur Schullaufbahnverordnung erfüllt. Dieser tritt auftragsgemäss sofort in Kraft, ist aber vorläufig nur bis zum Sommer 2024 wirksam. Auf Basis dieses Anhangs werden an den Schulen im laufenden und im nächsten Schuljahr die folgenden Erleichterungen und zusätzlichen Massnahmen eingeführt:
- In den Schuljahren 2022/23 und 2023/24 können die Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse der Sekundarschule nach dem ersten Semester in ihrem Leistungszug bleiben, auch wenn sie in einen Leistungszug mit tieferen Anforderungen wechseln müssten.
- Für die Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr provisorisch in die 1. Klassen des Gymnasiums und der FMS übergetreten sind, gelten für die Beförderung die Bestimmungen für definitiv übergetretene Schülerinnen und Schüler. Und im Sommer können auch diejenigen Schülerinnen und Schüler definitiv ins Gymnasium oder die FMS übertreten, die nur in einem der beiden Zeugnisse der 3. Klasse den für einen Übertritt notwendigen Notenschnitt erreicht haben oder die die freiwillige Aufnahmeprüfung bestanden haben.
- Auftragsgemäss wird an den Volksschulen beim Eintritt in die Sekundarschule bei allen der Lernstand in den Grundlagenfächern (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen) erhoben. Für diejenigen Erstklässlerinnen und Erstklässler, bei denen Lernlücken festgestellt werden, wird ein zusätzliches Förderangebot aufgebaut, das diese dann freiwillig besuchen können.