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Gesetze und Verordnungen

Schulgesetz und Verordnungen

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Alle öffentlichen Unterrichtsanstalten – beispielsweise Volksschulen, Gymnasien, Fachmittelschulen zur allgemeinen Bildung oder Schulen zur Berufsbildung – stehen unter staatlicher Aufsicht und werden durch das Schulgesetz geregelt, sofern nicht Spezialgesetze vorhanden sind. Das Schulgesetz bestimmt auch die Aufsicht des Staates über die Privatschulen.

Zum Schulgesetz

Die Schulverordnungen regeln, wie diese Bestimmungen ausgeführt werden sollen, zum Beispiel Schulpflicht, Schulbesuch, Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler, die Beziehungen zwischen Elternhaus und Schule, die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf oder das Angebot von Tagesstrukturen an den Schulen der Volksschule.

Absenzen- und Disziplinarverordnung
Schülerinnen- und Schülerverordnung
Verordnung Kooperation Erziehungsberechtigte
Sonderpädagogikverordnung
Tagesstrukturenverordnung

Die Schule wird aber auch durch eine Vielzahl anderer Gesetze und Verordnungen reguliert. Die vollständige Sammlung aller Gesetze und Verordnungen befindet sich in der Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt. Beachten Sie dort bitte den Punkt 4, respektive die Punkte 42 und 43, unter welchen die Bestimmungen schulstufenspezifisch abgelegt sind.

www.gesetzessammlung.bs.ch
Erlasssammlung des Bundes zu Bildung und Schule

Volksschulen

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