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Schulsozialarbeit SSA

Die Schulsozialarbeit Basel-Stadt ist eine Anlauf- und Beratungsstelle an der Schule für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen sowie deren Eltern. Sie berät zudem Schulleitungen und die Lehr- und Fachpersonen zum Vorgehen in schwierigen Situationen mit Schülerinnen und Schülern.Die Schulsozialarbeit gehört zur kantonalen Kinder- und Jugendhilfe sowie zum Kinderschutz.

Schulsozialarbeit

Standorte mit Büros und Zuständigkeit

 Alle Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit sind im Staatskalender aufgeführt. Die am Schulstandort zuständigen Schulsozialarbeitenden sowie deren Kontaktdaten und Büro-Öffnungszeiten finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Schule.

Mitarbeitende Schulsozialarbeit

Angebote für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche erhalten Hilfe und Beratung für ihr Anliegen, ihre Fragen und Probleme. Sie entscheiden selbst, mit welchem Anliegen sie die Schulsozialarbeit aufsuchen. Sie bestimmen auch, ob sie alleine oder begleitet zur SSA kommen. Sie können die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit während der Unterrichtszeit aufsuchen – ohne Anmeldung. Auch Gruppen können sich beraten lassen.

Für Erziehungsberechtigte

Auch Eltern und Erziehungsberechtigte können sich von der Schulsozialarbeit beraten lassen. Die Schulsozialarbeit bietet Beratung bei Fragen und Problemen der Kinder an der Schule. Auch bei privaten und familiären Problemen berät die Schulsozialarbeit.

Für Mitarbeitende der Schule

Die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit unterstützen Schulleitungen, Lehr- und Fachpersonen sowie Mitarbeitende der Tagesstrukturen. Sie bieten Beratung und Kooperation an. Sie stehen auch für Fragen zu sozialen Themen und zum Kindesschutz zur Verfügung.

Leitfaden Früherkennung und Vorgehen bei möglichen Kindeswohlgefährdungen an Schulen

Leitfaden für die Kooperation mit Schulleitungen und Lehrpersonen

Gesetzliche Grundlagen

Aufgaben und Leistungen der Schulsozialarbeit sind im Schulgesetz (§ 144) und im Kinder- und Jugendgesetz (§ 9) geregelt.

Schulgesetz 

Kinder- und Jugendgesetz 

Datenschutz

Für die Schulsozialarbeit gelten die rechtlichen Bestimmungen zum Gesetz über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG). 

Schweigepflicht

Schulsozialarbeitende haben eine berufliche Schweigepflicht. Die Weitergabe von Informationen und Daten erfolgt nach vorgängiger Absprache mit den Beteiligten.

Interne Meldepflicht

Bei Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen sind die Schulsozialarbeitenden ihrer Stellenleitung gegenüber meldepflichtig. Die Stellenleitung entscheidet das weitere Vorgehen. Die interne Meldepflicht gewährleistet, dass gefährdete Kinder und Jugendliche entsprechenden Schutz erhalten.

Weitervermittlung

Mit dem Einverständnis der Beteiligten vermittelt die Schulsozialarbeit den Zugang zu weiteren Diensten oder Fachstellen.

Dokumentation

Die Dienstleistungen der Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit werden in anonymisierter Form erhoben und jährlich ausgewertet.

Netzwerk Kinderschutz

Das Netzwerk Kinderschutz Basel-Stadt umfasst private und staatliche Stellen, die sich im Alltag mit Fragen des Kinder- und Jugendschutzes befassen. Diese Stellen stehen Kindern und Jugendlichen sowie deren Bezugspersonen mit Rat und Unterstützung zur Verfügung. Für die Koordination des Netzwerks ist der Bereich Jugend, Familie und Sport des Erziehungsdepartements verantwortlich.

Netzwerk Kinderschutz

Volksschulen

Schulsozialarbeit SSA
Leimenstrasse 1
4001 Basel
Telefon: + 41 61 267 56 18
Mail: E-Mail