Schulentwicklungsprojekte Volksschule

Gute Schulen sind lernende Organisationen und müssen einem doppelten Qualitätsanspruch gerecht werden. Einerseits muss die Praxis in Schule und Unterricht die Erfüllung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags zu jedem Zeitpunkt gewährleisten. Andererseits wird durch kontinuierliche Weiterentwicklung dafür gesorgt, dass sich ändernden Anforderungen entsprochen werden kann. Daher kann jede Schule für die bestmögliche Erfüllung des gesetzlichen Auftrags Teilautonomie in Anspruch nehmen und Ressourcen nach eigenen Vorstellungen einsetzen.
Erfahrungen nutzbar machen
Jede Schule hat den Auftrag, Schulentwicklung zu gestalten – entweder im Rahmen der Teilautonomie oder im Rahmen genau definierter, befristeter Projekte, die für die Volksschule insgesamt von Bedeutung sind. Im zweiten Fall gehen die Projektschulen Verpflichtungen ein, welche die Teilautonomie zwar einschränken; sie erhalten jedoch im Gegenzug besondere Ressourcen. Die Projektschulen dokumentieren ihre Erfahrungen und unterstützen andere Schulen, die ihre Erfahrungen nutzen möchten, bei der Übernahme der «Erfahrungsprodukte». Diese Projekte und die gemachten Erfahrungen sollen der gesamten Volksschule Basel-Stadt dienen.
Projekte im nationalen Rahmen
Es sind unterschiedliche Projektarten ausgeschrieben. Einmalig sind die SWiSE-Schulen, die wie die kulturellen Angebote von MUS-E und Superar Suisse in einen nationalen Rahmen eingebettet sind.
Bildungslandschaften werden im Durchführungszeitraum I (2013–2016) und II (2015–2018) von der Jacobs Stiftung mitfinanziert. Danach werden Bildungslandschaften regulär über das Programm «Schulentwicklungsprojekte» jedes Jahr wieder neu ausgeschrieben.
Ausschreibung
Schulen, die konkrete Schulentwicklungsprojekte durchführen, bearbeiten innerhalb des gesetzlichen Rahmens erweiterte und neue Konzepte der drei Handlungsfelder Unterrichtsentwicklung, fachliche Vertiefung und/oder Integration. Interessierte Schulen können sich wieder für Schulentwicklungsprojekte bewerben: