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Anpassungen bei der Maturitätsprüfungsverordnung (MPV)

26.05.2023
Nach Konsultation: Arbeitsgruppe mit Vertretungen aller Schulen und Fächer

Mit Blick auf die Veränderungen im Bereich der digitalen Hilfsmittel und Anwendungen wie etwa den Chatbot ChatGPT, der seit November 2022 auf dem Markt ist und in der Lage ist, Texte zu komplexen Themen zu verfassen, soll die Maturitätsprüfungsverordnung (MPV) angepasst werden. Im Fokus stehen zwei Bereiche. Einerseits soll die mündliche Präsentation stärker gewichtet werden, andererseits sollen bei der Aufgabenstellung und der Prozessbegleitung der Maturaarbeiten die neuen technischen Möglichkeiten didaktisch besser berücksichtigt werden.

Die Vorschläge des Erziehungsdepartements gingen Ende Februar in Konsultation. Daraus resultiert nun Folgendes: Die neu gegründete Arbeitsgruppe Maturaarbeit, in der alle Schulen und Fächer vertreten sind, macht sich in den kommenden Monaten vertieft Gedanken zur Ausgestaltung des Fachgesprächs, das flächendeckend an allen Gymnasien des Kantons als Teil der mündlichen Präsentation eingeführt werden soll. Zudem überdenkt sie den didaktischen Zweck der Maturaarbeit, schärft den Stellenwert der Prozessbegleitung und testet die Erkenntnisse als Pilot an den Schulen. Dabei werden Synergien genutzt mit der Arbeitsgruppe KI, die ihre Arbeit ebenfalls im neuen Schuljahr 2023/24 aufnimmt. Für Maturaarbeiten, die im Jahr 2023/24 beginnen, gelten noch die bisherigen Vorgaben.