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Fragen und Antworten

FMS, WMS, IMS und Gymnasien

Fragen und Antworten zum Thema Anmeldung und freiwillige Aufnahmeprüfung im Kanton Basel-Stadt per Schuljahr 2020/2021

Welche Anforderungen muss ich erfüllen, um meine Wunschschule zu besuchen?

Du kannst dich im 1. oder 2. Zeugnis der 3. Sekundarklasse über die Noten für deine Wunschschule qualifi­zieren oder über die freiwillige Aufnahmeprüfung.
In deinem Zeugnis werden die Berechtigungen für die entsprechenden Schulen eingetragen. Wenn du Fragen dazu hast, wende dich an deine Klassen-Lehrperson. 

Wie melde ich mich an meiner Wunschschule an?

Die Anmeldung für die FMS, WMS, IMS und die Gymnasien erfolgt über eine elektronische Plattform. Den Link und Informationen findest du unter www.schul-netz.com/anmelde-system_bs.

Wo finde ich Erklärungen zur Anmeldung?

Für den Einstieg ins Schulnetz brauchst du deine Sozialversicherungsnummer (> AHV-Nr. auf deiner Krankenversicherungskarte). Wenn du im Schulnetz angemel­det bist, ist das System selbst­erklärend. Auf der Einstiegsseite findest du zudem unter «Anmeldeverfahren Gym/FMS/WMS/IMS in Basel-Stadt» eine Anleitung zum Ausfüllen der Anmeldung.

Wann muss ich mich an meiner Wunschschule anmelden?

Die elektronische Plattform ist vom 6. Januar bis zum 6. Februar 2020 offen. In dieser Zeit musst du dich anmelden.

Kann ich mich an mehreren Schulen anmelden?

Eine Anmeldung an mehreren Schulen ist beschränkt möglich. Du kannst dich für das Gym­nasium und zusätzlich für die FMS, die WMS oder die IMS anmelden. Eine Doppelanmel­dung an die FMS + WMS bzw. IMS oder an die WMS + IMS ist nicht möglich.

Wenn man sich für die IMS anmeldet, kann man bei der Anmeldung angeben, ob man sich bei Nichtaufnahme an die IMS (limitierte Platzzahl) stattdessen für die WMS entscheidet.

Kann ich mich an meiner Wunschschule anmelden, wenn ich die Bedingungen im Januar-Zeugnis noch nicht erfülle?

Ja, du musst dich auf jeden Fall innerhalb der Anmeldefrist im Januar 2020 über die elektro­nische Plattform an der Wunschschule anmelden. Wenn du die Bedingungen im Januar-Zeugnis noch nicht erreichst, kannst du auch an der Aufnahmeprüfung teilnehmen. Wer sich im Januar nicht anmeldet, hat keine Garantie auf einen Platz und kommt unter Umständen auf eine Warteliste.

Wie melde ich mich zur Aufnahmeprüfung an?

Für die Aufnahmeprüfung meldest du dich mit der Anmeldung an die Schule über die elek­tronische Plattform (www.schul-netz.com/anmeldesystem_bs) an. 

Wo finde ich Informationen zur Aufnahmeprüfung?

Unter www.mb.bs.ch/aufnahmepruefung_sek_II findest du alle Informationen zur Aufnahme­prüfung. 

Welche Fächer werden an der Aufnahmeprüfung getestet?

Die Fächer Deutsch und Mathematik werden je 90 Minuten schriftlich getestet.

Wie kann ich mich für die Aufnahmeprüfung vorbereiten? Gibt es Musterprüfungen?

Die Aufnahmeprüfung ist auf den Stoff der Sekundarschule abgestimmt.
Musterprüfungen sind nicht verfügbar. In den Anforde­rungsprofilen Deutsch und Mathematik (www.mb.bs.ch/aufnahmepruefung_sek_II ->Prüfungsanforderungen) ist beschrie­ben, was geprüft wird. 

Wie gehe ich vor, wenn ich die Berechtigung erst im Sommer-Zeugnis erreiche und mich im Januar an mehreren Schulen angemeldet habe?

Sobald du das Sommer-Zeugnis erhalten hast, schickst du gleich eine Kopie an die Schule, für die du dich nun entschieden hast. Bei den anderen Schulen, an denen du dich ebenfalls angemeldet hast, meldest du dich schriftlich (per E-Mail) ab.

Kann ich in eine Schule eintreten, wenn ich die Berechtigung erst im Sommer-Zeugnis erreiche und mich im Januar nicht angemeldet habe?

 Ja, aber nur wer sich im Januar für eine Schule anmeldet, hat einen zugesicherten Platz, wenn sie oder er die Berechtigung über das 2. Zeugnis oder über die Aufnahmeprüfung erlangt. Wer sich im Januar nicht anmeldet, hat keine Garantie auf einen Platz und kommt unter Umstän­den auf eine Warteliste. 

Muss ich mich an meiner Wunschschule anmelden, wenn ich die Aufnahmeprüfung bestanden habe?

Du hast dich im Januar 2020 über die elektronische Plattform an deiner Wunschschule an­gemeldet. Wenn du über die Aufnahmeprüfung die Berechtigung für die ge­wünschte Schule erreichst, bekommst du von dieser Schule direkt die Anmeldebestätigung. 

Wo finde ich Informationen zu den verschiedenen Schulen?

Informationen zu den Schulen findest du unter www.mb.bs.ch oder unter dem Link der entspre­chenden Schule. 

Berufsmaturität BM1

Fragen und Antworten zu Anmeldung und freiwillige Aufnahmeprüfung im Kanton Basel-Stadt per Schuljahr 2020/2021 für die Berufsmaturität (BM1).

Wie melde ich mich für die Berufsmaturitätsschule an?

Die Anmeldung für die Berufsmaturitätsschule (BM1) erfolgt durch den Lehrbetrieb. 

Wie melde ich mich zur Aufnahmeprüfung an?

Für die Aufnahmeprüfung meldest du dich über die elektronische Plattform an. Den Link und Informationen findest du unter www.schul-netz.com/anmeldesystem_bs.

Wann muss ich mich für die Aufnahmeprüfung anmelden?

Die elektronische Plattform ist vom 6. Januar bis zum 6. Februar 2020 offen. In dieser Zeit musst du dich anmelden.

Wo finde ich Erklärungen zum Einstieg in die elektronische Plattform?

Für den Einstieg ins Schulnetz brauchst du deine Sozialversicherungsnummer (> AHV-Nr. auf deiner Krankenversicherungskarte). Wenn du im Schulnetz angemel­det bist, ist das System selbst­ erklärend. Auf der Einstiegsseite findest du zudem unter «Anmeldeverfahren BM1 in Basel-Stadt» eine Anleitung zum Ausfüllen der Anmeldung.

Wo finde ich Informationen zur Aufnahmeprüfung?

Unter www.mb.bs.ch/aufnahmepruefung_sek_II findest du alle Informationen zur Aufnahme­prüfung. 

Welche Fächer werden an der Aufnahmeprüfung getestet?

Die Fächer Deutsch und Mathematik werden je 90 Minuten schriftlich getestet.

Wie kann ich mich für die Aufnahmeprüfung vorbereiten? Gibt es Musterprüfungen?

 Die Aufnahmeprüfung ist auf den Stoff der Sekundarschule abgestimmt.
Musterprüfungen sind nicht verfügbar. In den Anforde­rungsprofilen Deutsch und Mathematik (www.mb.bs.ch/aufnahmepruefung_sek_II ->Prüfungsanforderungen) ist beschrie­ben, was geprüft wird. 

Kann ich in eine Berufsmaturitätsschule eintreten, wenn ich die Aufnahmeprüfung für die Berufsmaturität (BM1) nicht bestanden habe, aber dann die Berechtigung im Sommer-Zeugnis erreiche?

Ja, wenn du einen gültigen Lehrvertrag hast und dein Lehrbetrieb damit einverstanden ist, dass du lehrbegleitend die Berufsmaturitätsschule besuchst. 

Ich weiss jetzt noch nicht, ob ich eine Lehre mit Berufsmaturität (BM1) machen werde oder doch lieber die FMS, WMS, IMS oder das Gym besuchen möchte. Was muss ich beachten?

Falls du die Bedingungen im Januar-Zeugnis für die BM1 (FMS, WMS, IMS, Gym) noch nicht er­reichst, solltest du unbedingt die Aufnahmeprüfung absolvieren. Es gibt zu einem späteren Zeitpunkt keine weitere Möglichkeit eine Aufnahmeprüfung ab­zulegen. Ein Eintritt in die BM1 (oder die Wunschschule) ist dann nur noch möglich, wenn du die Berechtigung im Sommer-Zeugnis erreichst.

Wo finde ich Informationen zu den verschiedenen Schulen?

Du findest alle Informationen zu den verschiedenen Ausrichtungen der Berufsmaturität auf der Website der Berufsmaturitätsschulen Basel-Stadt und Baselland (berufsmaturbb.ch) oder auf den Websites der einzelnen Schulen. 

Muss ich mich an einer Berufsmaturitätsschule (BM1) anmelden, wenn ich die Aufnahmeprüfung bestanden habe?

Du informierst deinen zukünftigen Lehrbetrieb über deinen Wunsch die Berufsmaturität (BM1) lehrbegleitend zu machen. Es hängt von deiner Lehre ab, welche Berufsmaturitäts­schule du besuchen wirst. Die Berufsmaturitätsschulen und dein Lehrbetrieb können dir weitere Informationen geben. Die Anmeldung für die Berufsmaturitätsschule (BM1) erfolgt durch den Lehrbetrieb. 

Welche Anforderungen muss ich erfüllen, um eine Berufsmaturität zu absolvieren?

Du kannst dich im 1. oder 2. Zeugnis der 3. Sekundarklasse über die Noten für die BM1 qua­lifizieren oder über die freiwillige Aufnahmeprüfung.
Ausserdem musst du einen unterschriebenen Lehrvertrag für eine drei- oder vierjährige Lehre haben, damit du eine Berufsmaturitätsschule besuchen kannst. Sprich vorher mit deiner/deinem Ausbildungsverantwortlichen ab, dass sie/er den Besuch der Berufsmaturität unterstützt. Der Ausbildungsbetrieb muss einverstanden sein, dass du die Berufsmaturitäts­schule besuchst.

Kann ich frei wählen, welche Berufsmaturitätsschule ich besuche?

In aller Regel passen deine Berufsausbildung und die Ausrichtung deiner Berufsmaturität zusammen. Dementsprechend besuchst du die Berufsmaturitätsschule meistens an der glei­chen Schule, an der du den Berufskundeunterricht für deinen Beruf besuchst.

Kann ich eine Berufsmaturitätsschule besuchen, ohne eine Lehre zu machen?

Die Berufsmaturitätsausbildung ist stark an die berufliche Grundbildung gebunden, deshalb kannst du ohne Lehre keine Berufsmaturität absolvieren.

Kann ich bei der Berufsmaturität meine Schwerpunktfächer wählen?

Es gibt sechs Ausrichtungen für die Berufsmaturität. In allen Ausrichtungen hast du die glei­chen vier Grundlagenfächer, die du alle nicht abwählen kannst. Die Ausrichtungen unter­scheiden sich aber in den Schwerpunktfächern. Die beiden Schwerpunktfächer kannst du nicht frei wählen, sondern diese sind von der Ausrichtung der Berufsmaturität vorgegeben. Wenn du wissen möchtest, in welcher Ausrichtung welche Schwerpunktfächer unterrichtet werden, findest du weitere Informationen auf der Website der Berufsmaturitätsschulen Basel-Stadt und Baselland www.berufsmaturbb.ch

Muss der Lehrbetrieb mit dem Besuch der Berufsmaturitätsschule einverstanden sein?

Dein Ausbildungsbetrieb muss einverstanden sein, dass du die Berufsmaturität besuchst, weil der Ausbildungsbetrieb Ausbildungszeit für die Berufsmaturität zur Verfügung stellt. Aus diesem Grund musst du das unbedingt vor Unterzeichnung des Lehrvertrags klären.

Wenn ich eine Lehre mit Berufsmaturität (BM1) machen möchte, was muss ich beachten?

Wenn du die Bedingungen im Januar-Zeugnis für die Berufsmaturität (BM1) noch nicht er­reichst, musst du zwingend an der Aufnahmeprüfung für die Berufsmaturität teilnehmen. Falls du noch keine Lehrstelle hast, so musst du dennoch die Aufnahmeprüfung für die BM1 ablegen. So hast du auch die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt in eine Berufsmaturi­tätsschule einzutreten. Voraussetzung für den Start in der Berufsmaturitätsschule (BM1) ist ein drei- oder vierjähriger Lehrvertrag und die Einwilligung des Lehrbetriebs, dass du die BM1 während der Lehre besuchen darfst.