FAQ

Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, können Sie sich gerne telefonisch (061 267 17 00) oder per bei uns melden.

Zugang und Zielgruppen

Ich arbeite an einer Tagesstruktur in Basel-Stadt. Darf ich die Beratung in Anspruch nehmen?

Ja. Alle Personen, die in einer Tagesstruktur an einer öffentlichen Schule in Basel-Stadt arbeiten, dürfen die Beratung in Anspruch nehmen, unabhängig von der Trägerschaft der Tagesstruktur.

Ich arbeite an einer privaten Schule in Basel-Stadt. Darf ich die Beratung in Anspruch nehmen?

Leider nein. Um eine Beratung in Anspruch nehmen zu dürfen, müssen Sie an einer öffentlichen Schule in Basel-Stadt, an einer Heimschule oder beim KV Basel angestellt sein.

Ich arbeite an einer Schule in Basel-Landschaft. Darf ich die Beratung in Anspruch nehmen?

Leider nein. Um eine Beratung in Anspruch nehmen zu dürfen, müssen Sie an einer öffentlichen Schule in Basel-Stadt angestellt sein.

Rahmen der Beratungsgespräche

Wie kann ich mich anmelden?

Telefonisch unter 061 267 17 00, über das verschlüsselte Kontaktformular oder per .

Wie lange dauert eine Beratung?

Beim ersten Gespräch rechnen wir für eine Einzelberatung mit einer Dauer von circa 90 Minuten, danach jeweils mit 50–60 Minuten. Termine für Gruppen dauern je nach Anzahl Teilnehmender zwischen 90 und 120 Minuten.

Die Zahl der Termine ist grundsätzlich nicht beschränkt und richtet sich nach Ihren Anliegen und den Kapazitäten Ihrer Beratungsperson.

Wo findet die Beratung statt?

Üblicherweise in unseren Büroräumlichkeiten an der Clarastrasse 15, im 5. Stock (nicht am Kurszentrum des PZ.BS am Claragraben). Für grosse Gruppen nach Vereinbarung.

Wieviel kostet ein Beratungsgespräch?

Die Beratungen der Beratungsstelle PZ.BS sind für Sie kostenlos.

Muss ich etwas zum Gespräch mitnehmen? Werden Unterlagen benötigt?

Nein, nur wenn Sie etwas aus einem Dokument besprechen möchten.

Ich bin bereits in einer Gruppenberatung. Darf ich gleichzeitig Einzelberatung in Anspruch nehmen?

Selbstverständlich ja. Die Einzelberatung findet dann in der Regel mit einer in der Gruppenberatung nicht involvierten Beratungsperson statt. 

Inhalte der Beratungsgespräche

Darf ich mich auch mit persönlichen Themen an die Beratung wenden?

Selbstverständlich ja. Es gibt keine thematische Einschränkung. Im Gespräch wird geprüft, ob wir Ihnen mit Ihrem Anliegen helfen können oder ob der Einbezug anderer Anlaufstellen sinnvoll sein könnte.

Bieten Sie auch Psychotherapie an?

Alle Beratungspersonen verfügen über eine psychotherapeutische Ausbildung. Aus Ressourcengründen können jedoch keine Psychotherapien angeboten werden. Die Abgrenzung zwischen Beratung und Psychotherapie besprechen wir mit Ihnen im individuellen Gespräch. Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Suche nach einer geeigneten Therapeutin oder einem geeigneten Therapeuten.

Bieten Sie auch Supervision für Teams an?

Ja.

Erteilen Sie auch Rechtsauskünfte?

Die Beratungspersonen kennen viele Regelungen und Abläufe beim Arbeitgeber Basel-Stadt und im Schulbereich, die auch rechtliche Aspekte einschliessen. Für verbindliche Rechtsinformationen verweisen wir Sie jedoch an die Rechtsberatung der FSS oder an die für Sie zuständige Person in der Personalabteilung des Erziehungsdepartements Basel-Stadt (+41 61 267 84 00).

Im Team haben wir Schwierigkeiten mit einzelnen Schülerinnen und Schülern. Können wir uns diesbezüglich beraten lassen?

Ja. Häufig ist es hilfreich, sich als Team mit einer Drittperson zusammenzusetzen und den Umgang mit einzelnen Schülerinnen und Schülern zu besprechen. Das kann auch im Rahmen einer regelmässigen Supervision sein. Für im engeren Sinne pädagogisch-didaktische und sonderpädagogische Fragestellungen empfehlen wir, zusätzlich die Fachstelle Förderung und Integration oder die KIS beizuziehen.

Ich bin krank geschrieben. Können Sie mich beim beruflichen Wiedereinstieg unterstützen?

Ja.

Bei einer drohenden länger dauernden Arbeitsunfähigkeit empfehlen wir Ihnen zusätzlich, das arbeitgeberinterne Case Management-Angebot «Come back» bzw. das Case Management der Gemeinden Riehen und Bettingen in Anspruch zu nehmen. Wir arbeiten auf Ihren Wunsch eng mit Ihrem Case Manager/ihrer Case Managerin zusammen und unterstützen den Reintegrationsprozess mit unserem psychologischen und schulspezifischen Fachwissen.

Ich bin unsicher, ob ich noch Lehr- bzw. Fachperson sein will. Können Sie mich beraten?

Die Klärung beruflicher Perspektiven gehört zum Grundangebot der Beratungsstelle PZ.BS. Im persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen, ob gegebenenfalls zusätzlich andere Fachstellen oder spezialisierte Fachpersonen beigezogen werden sollen.

Ich bin in der Schule sexuell belästigt worden, wohin kann ich mich wenden?

Alle Mitarbeitenden des Arbeitgebers Basel-Stadt, die am Arbeitsplatz sexueller Belästigung ausgesetzt sind, können sich an speziell geschulte Vertrauenspersonen wenden. Die Vertrauenspersonen des Erziehungsdepartements finden Sie der Liste «Adressen für den Notfall» . Sie können jedoch, z.B. bei Abwesenheit der Vertrauensperson, jederzeit auch eine andere Beratungsperson unserer Stelle kontaktieren.

Ich unterrichte ein neues Fach/eine neue Stufe und benötige didaktische Unterstützung. Können Sie mir helfen?

Nein. Für fachdidaktische Unterstützung steht Ihnen die Fachberatung des Pädagogischen Zentrums PZ.BS zur Verfügung.

Rolle der Vorgesetzten, Freiwilligkeit

Erfährt meine Leitungsperson davon, wenn ich mich bei Ihnen beraten lasse?

Nein. Alle Gespräche sind vertraulich. Die Mitarbeitenden der Beratung unterliegen der Schweigepflicht. Auf Ihren Wunsch bzw. mit Ihrem Einverständnis können wir Drittpersonen (z.B. Leitungspersonen, Ärztin, Psychotherapeut) kontaktieren, wenn Sie uns zuvor schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.

Können Sie mich zu einem Gespräch mit meiner Leitungsperson begleiten?

Ja, dies ist möglich. In solchen Fällen klärt die Beratungsperson ihren spezifischen Auftrag im Gespräch vorgängig mit Ihnen und der Leitungsperson (z.B. emotionale Unterstützung, Gesprächsmoderation, Konfliktklärung). Die Beratungsperson übernimmt nie einen anwaltschaftlichen Auftrag.

Darf meine Schulleitung mich zwingen, zur Beratung zu kommen?

Alle Beratungen sind grundsätzlich freiwillig. Leitungspersonen haben jedoch im Rahmen ihres allgemeinen Weisungsrechtes die Möglichkeit, Sie einmalig zu einem gemeinsamen Gespräch bei der Beratungsstelle PZ.BS zu verpflichten, zum sogenannten «angeordneten Erstgespräch». Ob darüber hinaus eine weiterführende Beratung stattfindet, entscheiden Sie nach dem ersten Gespräch selbst. Mehr zum angeordneten Erstgespräch

Kann ich im Rahmen einer Bewährungsfrist oder nach einem Verweis gezwungen werden, in die Beratung zu kommen?

Nein. Eine Inanspruchnahme der Beratung ist freiwillig und darf nicht Teil einer Bewährungsfrist oder einer personalrechtlichen Massnahme sein.

Was ist ein «angeordnetes Erstgespräch»?

Beim angeordneten Erstgespräch darf Sie Ihre Schulleitung einmalig zu einem Gespräch an der Beratungsstelle PZ.BS verpflichten. Die Schulleitung nimmt an einem Teil des Gesprächs teil und benennt ihr Anliegen als vorgesetzte Person. Ob eine weiterführende Beratung stattfindet, entscheiden Sie nach dem ersten Gespräch selbst. Mehr zum angeordneten Erstgespräch

Beratung in Zeiten von Corona

Kann ich mich in Zeiten des Corona-Virus vor Ort beraten lassen?

Ja, das ist möglich. Dabei werden die Abstands- und Hygienevorgaben des Bundes eingehalten. Wenn mehr als drei Personen inkl. Beratungsperson am Gespräch beteiligt sind, müssen wir auf externe Räume ausweichen.

Kann ich mich auch telefonisch oder per Videokonferenz beraten lassen?

Eine telefonische Beratung ist möglich. Nach Absprache können Sie sich auch per Videokonferenz über eine gesicherte Verbindung beraten lassen.

Wie stellt die Beratungstelle sicher, dass ich mich bei der Beratung nicht mit dem Corona-Virus anstecke?

Um die Distanzvorgaben des Bundes einzuhalten, haben wir Büros umgeräumt und Distanzen zwischen Stühlen markiert. Ausserdem werden Beratungen gestaffelt, sodass nie zwei Beratungen gleichzeitig beginnen und enden. Wir stellen Desinfektionsmittel zur Verfügung. Beratungen sind auch per Telefon und teilweise Videochat möglich.

Beratungsstelle PZ.BS

Clarastrasse 15
4058 Basel
Telefon: +41 61 267 17 00
Mail: E-Mail
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