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FAQ für Schülerinnen und Schüler

Anmeldung und freiwillige Aufnahmeprüfung im Kanton Basel-Stadt per Schuljahr 2024/2025 für:

FMS, WMS, IMS, Gymnasien

Welche Anforderungen muss ich erfüllen, um meine Wunschschule zu besuchen?

Du kannst dich im 1. oder 2. Zeugnis der 3. Sekundarklasse über die Noten für deine Wunschschule qualifi­zieren oder über die freiwillige Aufnahmeprüfung.
In deinem Zeugnis werden die Berechtigungen für die entsprechenden Schulen eingetragen. Wenn du Fragen dazu hast, wende dich an deine Klassen-Lehrperson.

Wie melde ich mich an meiner Wunschschule an?

Die Anmeldung für die FMS, WMS, IMS und die Gymnasien erfolgt über eine elektronische Plattform. Den Link und Informationen findest du unter www.schul-netz.com/anmelde-system_bs.

Wo finde ich Erklärungen zur Anmeldung?

Für den Einstieg ins Schulnetz brauchst du deine Sozialversicherungsnummer (> AHV-Nr. auf deiner Krankenversicherungskarte). Wenn du im Schulnetz angemel­det bist, ist das System selbst­ erklärend. Auf der Einstiegsseite findest du zudem unter «Anmeldeverfahren Gym/FMS/WMS/IMS in Basel-Stadt» eine Anleitung zum Ausfüllen der Anmeldung.

Wann muss ich mich an meiner Wunschschule anmelden?

Die elektronische Plattform ist vom 8. bis zum 31. Januar 2024 (16 Uhr) offen. In dieser Zeit musst du dich anmelden.

Kann ich mich an mehreren Schulen anmelden?

Eine Anmeldung an mehreren Schulen ist beschränkt möglich. Du kannst dich für das Gym­nasium und zusätzlich für die FMS, die WMS oder die IMS anmelden. Eine Doppelanmel­dung an die FMS + WMS bzw. IMS oder an die WMS + IMS ist nicht möglich.
Wenn man sich für die IMS anmeldet, kann man bei der Anmeldung angeben, ob man sich bei Nichtaufnahme an die IMS (limitierte Platzzahl) stattdessen für die WMS entscheidet.

Kann ich mich an meiner Wunschschule anmelden, wenn ich die Bedingungen im Januar-Zeugnis noch nicht erfülle?

Ja, du musst dich auf jeden Fall innerhalb der Anmeldefrist im Januar 2024 über die elektro­nische Plattform an der Wunschschule anmelden. Wenn du die Bedingungen im Januar-Zeugnis noch nicht erreichst, kannst du auch an der Aufnahmeprüfung teilnehmen. Wer sich im Januar nicht anmeldet, hat keine Garantie auf einen Platz und kommt unter Umständen auf eine Warteliste.

Wie melde ich mich zur Aufnahmeprüfung an?

Für die Aufnahmeprüfung meldest du dich mit der Anmeldung an die Schule über die elek­tronische Plattform (www.schul-netz.com/anmeldesystem_bs) an.

Wo finde ich Informationen zur Aufnahmeprüfung?

Unter www.mb.bs.ch/aufnahmepruefung_sek_II findest du alle Informationen zur Aufnahme­prüfung.

Welche Fächer werden an der Aufnahmeprüfung getestet?

Die Fächer Deutsch und Mathematik werden je 90 Minuten schriftlich getestet.

Wie kann ich mich für die Aufnahmeprüfung vorbereiten? Gibt es Musterprüfungen?

Die Aufnahmeprüfung ist auf den Stoff in Deutsch und Mathematik der Sekundarschule abgestimmt.

Sämtliche Informationen zu den Anforderungen sowie Musterprüfungen findest du unter:  www.mb.bs.ch/aufnahmepruefung_sek_II > Prüfungsanforderungen und Musterprüfungen.

Kann ich in eine Schule eintreten, wenn ich die Berechtigung erst im Sommer-Zeugnis erreiche und mich im Januar nicht angemeldet habe?

Nur wer sich im Januar für eine Schule anmeldet, hat einen zugesicherten Platz, wenn sie oder er die Berechtigung über das 2. Zeugnis oder über die Aufnahmeprüfung erlangt. Wer sich im Januar nicht anmeldet, hat keine Garantie auf einen Platz und kommt auf eine Warteliste.

Muss ich mich an meiner Wunschschule anmelden, wenn ich die Aufnahmeprüfung bestanden habe?

Du hast dich im Januar 2024 über die elektronische Plattform an deiner Wunschschule an­gemeldet. Wenn du über die Aufnahmeprüfung die Berechtigung für die ge­wünschte Schule erreichst, bekommst du von dieser Schule direkt die Anmeldebestätigung.

Wo finde ich Informationen zu den verschiedenen Schulen?

Informationen zu den Schulen findest du unter www.mb.bs.ch oder unter dem Link der entspre­chenden Schule.