Was tun, wenn Kinder leicht erkältet sind?
Ab Montag, 26. Oktober, gilt die Maskentragpflicht an den Sekundarschulen, den Gymnasien, der FMS sowie den Berufsfachschulen neu auch während des Unterrichts. Lager finden keine mehr statt, der Sportunterricht wird angepasst (vgl. Medienmitteilung des EDs vom 22. Oktober unten). Bereits seit 19. Oktober 2020 gilt auch für die Areale und Innenräume von Schulen und Tagesstrukturen der Primarstufe und der Sekundarstufe I eine Maskentragpflicht.
Kinder unter zwölf Jahren der Primarstufe mit leichten Krankheitssymptomen wie Schnupfen oder Halsweh mit oder ohne leichtem Husten müssen seit den Herbstferien nicht mehr ärztlich untersucht oder auf Covid-19 getestet werden, wenn ihr Allgemeinzustand sonst gut ist. Sie dürfen die Schule, den Kindergarten, die Tagesstruktur oder die Kita besuchen. Davon ausgenommen sind nur Kinder mit Symptomen, die mit einer erkrankten jugendlichen oder erwachsenen Person im selben Haushalt leben.
Weitere Informationen
- Maskentragpflicht an Basler Schulen wird per 26. Oktober ausgeweitet: Medienmitteilung des Erziehungsdepartements vom 22. Oktober
- Basel-Stadt verschärft kantonale Covid-19-Verordnung: Medienmitteilung des Regierungsrats vom 16. Oktober
- Neue Empfehlungen zum Vorgehen bei symptomatischen Kindern unter zwölf Jahren: Medienmitteilung von Gesundheits- und Erziehungsdepartement vom 12. Oktober 2020
- FAQ für Lehr- und Fachpersonen: www.edubs.ch/corona (Login-Bereich)
- FAQ für Eltern: www.coronavirus.bs.ch/schulen