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Vorgaben für Werbemittel und Kursbestätigungen

Die Sprachförderangebote des Kantons Basel-Stadt, welche durch Bundes- und / oder Kantonsmittel finanziert werden, sind ins Kantonale Integrationsprogramm KIP eingebettet. Für die Bewerbung der Kurse sowie für die Ausstellung von Kursbestätigungen gelten folgende Bestimmungen:

Bild Legende:

Logo für Werbemittel

Im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms KIP II (2018-2021) sind die Werbemittel (Flyer, Kursprogramme, Webseiten etc.) für subventionierte Deutsch- und Integrationskurse sowie für die so genannten Gratis-Deutschkurse mittels KIP-Logo des Kantons Basel-Stadt zu kennzeichnen.

Kursbestätigungen

Kursteilnehmende eines subventionierten Deutsch- und Integrationskurses oder eines Gratis-Deutschkurses für Neuzugezogene haben ab einer Kurspräsenz von 80% Anspruch auf eine Kursbestätigung. Diese wird durch die Kursanbieter und Sprachschulen gemäss standardisierter Vorlage ausgestellt.

Vorgaben für Deutsch- und Integrationskurse

Vorgaben für Gratis-Deutschkurse

Mittelschulen und Berufsbildung

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