Angebot

Die Schulsozialarbeit (SSA) ist eine niederschwellige Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche und deren Eltern. Sie berät aber auch Schulleitungen und die Lehr- und Fachpersonen zum Vorgehen in schwierigen Situationen mit Schülerinnen und Schülern. Das Angebot umfasst sowohl Einzelgespräche wie auch Beratungen von Gruppen. Angaben zu den Büro-Öffnungszeiten und der zuständigen Ansprechperson finden Sie auf den Webseiten der Schulen.

Schulsozialarbeitende haben eine berufliche Schweigepflicht. Mehr dazu finden Sie unter Datenschutz.

Für Lehr- und Fachpersonen

Eine gelingende und wirksame Zusammenarbeit von Schulsozialarbeitenden und den Lehr- und Fachpersonen ist für alle hilfreich und entlastend. Dabei gilt es die unterschiedlichen Perspektiven zu berücksichtigen. Lehrpersonen bemerken Auffälligkeiten oder Verhaltensänderungen von Schülerinnen und Schülern sehr oft schon früh. Mit dem Einbezug der Schulsozialarbeit können Schwierigkeiten frühzeitig aufgegriffen und  bearbeitet werden. In vielen Fällen verbessert sich die Situation und einschneidende Massnahmen können verhindert werden. Das Angebot der Schulsozialarbeit an Lehr- und Fachpersonen umfasst Folgendes:

  • Lehrpersonen können ein Kontaktgespräch von Schülerinnen und Schülern bei der SSA  veranlassen. Dieser Erstkontakt ist verpflichtend, eine Beratung im Anschluss freiwillig.
  • Auf Anfrage der Lehr- oder Fachperson kann die SSA zum schulischen Elterngespräch beigezogen werden. Daraus können sich bei Bedarf weitere Beratungsgespräche mit den Eltern ergeben.
  • Die Mitarbeitenden der SSA unterstützen Lehr- und Fachpersonen bei der Erkennung möglicher Gefährdungssituationen.
  • Die Mitarbeitenden der SSA  unterstützen Lehr- und Fachpersonen bei einer Überweisung an den Kinder- und Jugenddienst (KJD) oder einer Meldung an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
  • Lehrpersonen können bei der Planung von Präventionsveranstaltungen oder Interventionen die Mitarbeitenden der SSA zu Rate ziehen.

Lehr- und Fachpersonen können die Schulsozialarbeit spontan direkt im Büro aufsuchen oder telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmenMehr zur Zusammenarbeit zwischen Schule und SSA in den 
Grundlagen zur Kooperation zwischen der Schulsozialarbeit (SSA) und der Schule

Bei Auffälligkeiten, Belastungen oder Notlagen von Kindern und Jugendlichen besprechen Lehr- und Fachpersonen die Situation mit den Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit, bevor allenfalls über die Schulleitung eine Überweisung an den KJD oder eine Meldung an die KESB erfolgt. Die Merkblätter für eine Überweisung finden Sie im Handbuch Bildung.

Für Schulleitungen

Eine gelingende und wirksame Zusammenarbeit zwischen der Schulleitung und den Schulsozialarbeitenden ist Voraussetzung für die Bearbeitung von sozialen Problemen an der Schule. Das Angebot der SSA an die Schulleitungen:

  • Beratung von Schulleitungen beim Bearbeiten sozialer Fragen oder sozialer Probleme von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern an der Schule
  • Mitwirkung bei Schulleitungsgesprächen mit Eltern. Daraus können bei Bedarf der Eltern weitere Beratungsgespräche bei der Schulsozialarbeit erfolgen.
  • Unterstützung der Schulleitung beim Erkennen und Einschätzen möglicher Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen
  • Unterstützung beim Erarbeiten von Interventions- und Integrationsmassnahmen
  • Unterstützung der Schulleitung bei der Vermittlung von Eltern an andere Fachstellen sowie den Überweisungen an den Kinder- und Jugenddienst (KJD) oder Meldung an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Schulleitungen können die Fachleute der SSA im Büro aufsuchen oder telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Mehr zur Zusammenarbeit zwischen Schule und SSA im 
Leitfaden für die Kooperation mit Schulleitungen und Lehrpersonen.

Bei Auffälligkeiten, Belastungen oder Notlagen von Kindern und Jugendlichen besprechen Schulleitungen die Situation mit den Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit, bevor allenfalls eine Überweisung an den KJD oder eine Meldung an die KESB erfolgt. Die Merkblätter für eine Überweisung finden Sie im Handbuch Bildung (> Schüler/innen > Probleme/Krisen).

Für Kinder und Jugendliche

Hauptaufgabe der Schulsozialarbeit ist die Beratung, Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Diese können selbständig oder begleitet von Gleichaltrigen, den Eltern oder einer Lehr- oder Fachperson spontan und ohne Voranmeldung mit den Schulsozialarbeitenden Kontakt aufnehmen. Schülerinnen und Schüler dürfen Beratungstermine auch während der Unterrichtszeit wahrnehmen und werden bei Bedarf an andere Fachstellen oder Dienste weitervermittelt. Je nach Alter und Situation werden Eltern und Erziehungsberechtigte in die Beratung mit einbezogen. Die Büro-Öffnungszeiten und die zuständige Ansprechperson der SSA finden sich auf den Webseiten der Schulen.  

Die Fachpersonen der SSA haben eine berufliche Schweigepflicht. Mehr dazu auf der Seite Datenschutz.

Für Erziehungsberechtigte

Auch Eltern und Erziehungsberechtigte können sich mit ihrem Anliegen direkt an die Schulsozialarbeit wenden. Ihre Fragen zu Umgang, Erziehung und Förderung ihres Kindes werden mit den Schulsozialarbeitenden besprochen. Bei Bedarf werden die Eltern an weitere Dienste oder Fachstellen vermittelt. Die Büro-Öffnungszeiten und die zuständige Ansprechperson der SSA finden sich auf den Webseiten der Schulen.    

Die Fachpersonen der SSA haben eine berufliche Schweigepflicht. Mehr dazu auf der Seite Datenschutz.

Volksschulen
Schulsozialarbeit SSA
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4001 Basel
Telefon: + 41 61 267 62 93
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