Für Lehrkräfte und Schulen sind die Eltern Partner mit einer gemeinsamen Verantwortung für Kinder und Jugendliche. An der Orientierungs- und an der Weiterbildungsschule sowie an den 1. bis 3. Klassen der Gymnasien wählen die Eltern klassenweise Sprecherinnen und Sprecher. Diese bilden in ihrer Gesamtheit den Elternrat eines Schulhauses oder einer Schule. Die Elternräte sind Dialogpartner der Lehrkräfte und der Schule und setzen sich gemeinsam mit ihnen für den Schulerfolg der Kinder ein. Die gesetzlich geregelte Zusammenarbeit dient der bestmöglichen Förderung von Kindern und Jugendlichen.
An der Schule gilt das Prinzip der direkten Kommunikation. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte sind die Dialogpartner. Die Eltern werden von den Klassenlehrkräften
regelmässig zu Besuchstagen, Beurteilungsgesprächen und zu Elternabenden eingeladen. Wenn die Probleme nicht im direkten Gespräch lösbar sind, können die Schulhausleitung (Primarschule, OS und WBS) oder das Rektorat weiterhelfen.
Die Basler Schulen sind teilautonom und werden von den Rektoraten in Zusammenarbeit mit den Schulhausleitungen und Lehrkräftekollegien geleitet. Für Anmeldungen und Auskünfte wenden sich Eltern und Jugendliche an die Schulsekretariate.
Die Aufsicht über die Schulleitung und die Lehrkräfte wird an jeder Schule durch eine Inspektion ausgeübt. Es handelt sich um ehrenamtliche Behörden, die vom Regierungsrat gewählt werden. Die Adressen der Inspektionsmitglieder sind im Schulsekretariat erhältlich.