Merkblatt für Lehrpersonen, die sich für eine befristete oder eine unbefristete Stelle an einer Schule des Kantons Basel-Stadt interessieren.
An den Basler Schulen unterrichten zwei Kategorien von Lehrkräften:
1. unbefristet angestellte Lehrer/innen
2. befristet angestellte Lehrer/innen sowie befristet angestellte Aushilfen und Stellvertretungen (z.B. Urlaubsvertretungen für Militärdienst leistende oder erkrankte Lehrer/innen etc.)
Wenn Sie sich für eine befristete oder eine unbefristete Stelle interessieren und über die nötigen Voraussetzungen verfügen, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:
Bewerbung um eine Anstellung als Lehrkraft
Alle Stellen, für die eine Lehrkraft angestellt werden soll, werden im Basler Schulblatt und evtl. zusätzlich im Kantonsblatt, in Tageszeitungen und Fachzeitschriften ausgeschrieben. In der Ausschreibung sind die Bedingungen sowie die Adressen, an die Sie Ihre Bewerbung richten müssen, angeführt.
Im Sinne einer Orientierung können Sie Ihr Interesse an einer Anstellung den Schulleitungen auch dann mitteilen, wenn noch keine Ausschreibung erfolgt ist.
Bewerbung um eine Anstellung als Stellvertretung
Jedes Rektorat führt ein Verzeichnis der Lehrkräfte, die sich für eine befristete Anstellung als Stellvertretung interessieren und sich dafür angemeldet haben. Dieses gestattet den Schulleitungen, sofort einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin aufzubieten, wenn eine Lehrkraft ausfällt.
Allgemeine Angaben
Melden Sie jeder Schule, an der Sie gegebenenfalls unterrichten möchten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Adresse und Telefon-Nummer
- Ausbildung, Diplome
- die Fächer, in denen Sie unterrichten möchten
- Lebenslauf, d.h. Ihre Erfahrungen im Unterrichten (Schule, von TT.MM.JJ - TT.MM.JJ)
- ob Sie sich nur für eine befristete oder auch für eine unbefristete Anstellung interessieren
- ob und in welchen Umfang Sie allenfalls schon unterrichten
Noch besser ist es, wenn Sie in den betreffenden Schulsekretariaten vorsprechen, ein Formular ausfallen und sich der Schulleitung vorstellen. Die einzelnen Schulen werden sich an sie wenden, wenn Sie von Ihrem Angebot Gebrauch machen können.
Melden Sie den Schulen aber auch, wenn Sie nicht mehr an einer Stelle interessiert sind.
Erziehungsdepartement
Ressort Schulen
Personalabteilung Schulen