Die Kantonale Maturitätskommission (KMK) besteht aus einem Präsidenten und 15 Vertreterinnen und Vertretern aller Schulen im Kanton Basel-Stadt, die eine schweizerisch oder kantonal anerkannte Maturitätsprüfung im eigenen Haus durchführen, und zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Philosophisch-Historischen und Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel. Das Präsidium und die Mitglieder werden vom Erziehungsrat auf die jeweilige Amtsdauer des Regierungsrates ernannt.
Rechtliche Grundlage der KMK ist § 4 der Verordnung betreffend die Maturitätsprüfungen im Kanton Basel-Stadt (Maturitätsprüfungsverordnung [MPV]) vom 28. März 2000.
Hauptaufgabe der Kommission ist die Oberaufsicht über die Maturitätsprüfungen im Kanton Basel-Stadt. Im weiteren führt sie im Auftrag der Universität Basel die sog. Ergänzungsprüfungen durch für Studierende, die an der Universität immatrikulieren wollen, deren Zugangsausweise dazu aber nicht ausreichen. Diese Ergänzungsprüfungen werden nach den Richtlinien der Schweizerischen Maturitätsprüfungen von Lehrkräften der Basler Gymnasien abgenommen.
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